Es besteht für Interessierte die Möglichkeit, gegen eine geringe Nutzungsgebühr und nach Voranmeldung selbst Einsicht in die Kirchenbücher zu nehmen. Dabei müssen allerdings die Bestimmungen zum Datenschutz eingehalten werden. Die Daten sind freizugänglich 30 Jahre nach dem Tod der Gesuchten, bzw. 120 Jahre nach deren Geburt, wenn das Sterbedatum nicht bekannt ist.
Es können aber auch Anfragen zur Bearbeitung an das Büro gegeben werden. Da die Suche oft sehr zeitaufwendig ist, ist die Erledigung gebührenpflichtig.
Falls Sie Interesse oder Fragen haben, melden Sie sich bitte telefonisch zu den oben genannten Öffnungszeiten im Büro der Kirchengemeinde unter Tel. 04273/336